content:2007:neues_aus_der_digitalen_welt

Wow.. das Amtsgericht Offenburg hat dem Rechteverwerter-Raubrittertum einen Dämpfer versetzt. Das Standardverfahren ist ja von Taschbörsen IP-Adressen zu sammeln und gegen alle eine Strafanzeige zu stellen. Weil ja eine Strafanzeige besteht erfragt der Staatsanwalt auf Anordnung vom Richter beim Internetprovider von der IP den Namen des Anschlussinhabers. (Weil die Content-Industrie auch im 2ten Korb der Urheberrechtsnovelle noch keinen direkten Auskunftsanspruch duchgesetzt hat.. aber ein dritter Korb ist schon im Anmarsch) Hat der Staatsanwalt nun den Namen des Urheberrechtsverletzers wird dieser angklagt und das Verfahren meist sehr schnell eingestellt, weil die Leute ja meist fast nichts kopiert haben. ABER die Musikindustrie nimmt Akteneinsicht, hat dann auch den Namen des Menschen und möchte dann in einer Zivilklage Unsummen an Geld.

Auf jeden Fall hat in Offenburg der Richter dem Staatsanwalt nicht erlaubt wegen einem einzigen Download den Namen abzufragen. Und das mit einer sehr ausführlichen Argumentation. Sehr schön.

Auf der anderen Seite der Welt bekommen dafür wieder die Leute hinter den Tauschbörsen Ärger, weil die Leute damit mist bauen.

Ein kalifornischer Kongressabgeordneter griff einem US-Bericht zufolge den LimeWire-Chef an, er müsse doch „mehr als Scham und Schuld“ fühlen, habe er doch „den Laptop zu einer gefährlichen Waffe gegen die Sicherheit der Vereinigten Staaten“ gemacht.

In diesem Sinne: VERBIETET MESSER, weil die Messer Küchen zu einer gefährlichen Waffe machen.Link

http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376

Original vom 30.07.2007