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GEZ

Die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, wurde 1976 geschaffen um die Runkfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einzuziehen. In der Wikipedia werden die Aufgaben wie folgt beschrieben:

  • Teilnehmerbetreuung
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Erlangung rückständiger Forderungen
  • Verpflichtung neuer Teilnehmer
  • Serviceleistungen für die Rundfunkanstalten
  • Gebührenplanung

Mit allen nicht-öffentlich-rechtlichen Radiosendern hat die GEZ nichts zu tun, und die bekommen auch kein Geld. Zahlen muss man natürlich auch, wenn man kein ARD/ZDF/SWR/BR/HR/NDR hört oder guckt - schließlich könnte man ja.

Gebührenpflichtig sind generell Fernseher oder Radiogeräte, die funktionstüchtig sind oder mit Aufwand wieder funktionstüchtig gemacht werden könnten. Die GEZ nennt das „zum Empfang bereit halten“.

Dabei sind die Geräte zuerstmal am Wohnort gebührenpflichtig. Wenn man sie mit zurArbeit nimmt, sind sie dort nochmal gebührenpflichtig. Und wie mein Opa feststellen musste verlangt die GEZ auch Gebühren für sein Kofferradio, das er hin und wieder mit zu sich in den Garten nimmt. Und wenn man in seiner Ferienwohnung oder Zweitwohnung ein Empfangsgerät hat kostet das auch nochmal die volle Gebühr. Genauso in einem Wagen, der auch geschäftlich genutzt wird.

Und tatsächlich zahlt man nicht einmal seine Gebühr für den Empfang und gut ist - sondern zahlt für jeden Fall die volle Gebühr. Obwohl man ja nur einmal gleichzeitig hören/gucken kann.

Aber um die GEZ wäre nicht die GEZ, wenn es nicht noch besser ginge. Ab dem 1.1.2007 sind auch Internet-PC's gebührenpflichtig.

Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind

.. auch wenn man es nicht tut. Der Arbeitgeber wird einem was husten, wenn man während der Arbeitszeit im Internet Radio hört. Geschäftsnotebooks, die zB wg Bereitschaft mal zu Hause stehen muss man an beiden Orten anmelden - man „hält“ sie ja „bereit“. Davon abgesehen wäre/ist es hochgradig sinnlos Sender, die man auch mit dem Radio empfangen kann mit Unterbrechungen, schlechter Qualität und Auslastung des eigenen Internetanschlusses anzuhören. Das tun wohl höchstens Leute im Ausland, die den Sender nicht empfangen - und die brauchen nichtmal was dafür zu zahlen. Warum die öffentlich rechtlichen ihr Programm im Internet übertragen, wo sie für jeden Zuhörer die Bandbreite zahlen müssen ist mir schleierhaft. Trotzdem tun sie es und wollen von allen Geld dafür.

Mit der gleichen Argumentation könnte man Telefone GEZ-Pflichtig machen, indem man einen Schuppen voller Telefone kauft, die man anrufen kann und die einem dann Radio vorspielen.

Kurzum: Keiner hat es verlangt, keiner nutzt es, aber alle müssen zahlen.

JA, das ist Gesetz. Es haben wohl die wenigsten bemerkt, weil in den Medien die wichtigen Meldungen zwischen all den aufgeblasenen Mücken untergehen. Außerdem war die Einführung damals als das Gesetz beschlossen wurde noch so weit weg, dass alle dachten sie betrifft das nicht. [quote]Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.[/quote] Strategisch geschickt gelöst.

Datenschutz und Ethik sind zweitrangig, wenn es darum geht den „Kundenstamm“ zu erweitern. Schließlich sollen im Solidarstaat alle zahlen - ob sie den Rundfunk wirklich nutzen oder nicht.

Daten von potentiellen „Kunden“ bekommt die GEZ als staatliches Unternehmen von den Einwohnermeldeämtern - bei Umzug Brief. Zusätzlich dazu darf die GEZ seit dem 1.3.05 mit Adressen handeln. Von dem Geld, was für die Radio- und Fernsehsender bestimmt ist darf die GEZ Adressen kaufen. zB von Fernsehzeitungsabonenten, aber auch die Daten, die man bei Gewinnspielen oder für die Versandhauslieferung angibt. (hat da vll wer einen Fernseher bestellt?). Und zu allem übel dürfte die GEZ laut Gesetzeslage die Daten auch wieder verkaufen - samt denen vom Einhohnermeldeamt.

Und weil alle Daten der Welt wohl noch nicht auszureichen scheinen, werden auch noch Leute beschäftigt, die „vor Ort recherchieren“.

Einen kleinen Eindruck bekommt man, wenn man den FAQ des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein durchliest:

„Cash-Marketing“: Werbung und Anzeigen gegen „Schwarzseher“, über 18 Mio direkte Anschreiben an gekaufte und geschenkte Adressen - Kinder, Leute die nur ein Radio angemeldet haben und Verstorbene.
Anrufe von der GEZ: „… wurde bei Haushaltsangehörigen telefonisch nachgefragt, die auf Mailingmaßnahmen schriftlich mitgeteilt hatten, keine eigenen Geräte zu haben.“
Probleme bei der Abmeldung: Wenn man sich abmeldet wird das zunächst nicht akzeptiert, sondern nachgefragt, was mit dem Gerät passiert ist - ob es wirklich weg ist, oder ob man evtl. in dem Nachbesitzer einen „Neukunden“ verpflichten kann. Rechtlich gibt es keine Grundlage, diese Auskünfte einzuholen.
Datenschutz: Die GEZ leistet sich eigene Datenschutzbeauftragte und ist dafür von allen anderen Datenschützern unabhängig. Wieviel die eigenen, abhängigen „pro-forma-Datenschützer“ zu sagen haben sieht man ja.

Übrigens: Wer nichts anzumelden hat braucht auch keine Auskunft zu geben - auch wenn die GEZ anderes suggeriert:

FAQ des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein:

Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt. In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht.

.. trotzdem funktioniert die „Bluffen und Einschüchtern“ Strategie meistens.

Wie man mit GEZ Fahndern umgeht

Die Fahnder sind nämlich nicht Angestellte der öffendlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern selbständige Kleinunternehmer - wie Zeitschriftendrücker eben. Dadurch sparen sich die Sender Urlaubsgeld und Sozialabgaben. Der WDR etwa zahlt dem Fahnder für jeden dank seiner Mitwirkung neu angemeldeten Fernseher rund 55 Mark, für ein Radio rund 25 Mark. Also bluffen und einschüchtern. Jeder Beauftragte, so Reimer, haben seine eigene Methode. Manche spielen sich auf, als wären sie Polizisten mit Durchsuchungsbefehl, andere erzählten eben das Märchen vom Peilwagen - wie der Gebührenfahnder, der Robert Schuster besuchte. In Wahrheit gibt es keine Peilwagen. Das heißt, es gibt sie schon, aber sie gehören nicht den Rundfunkanstalten, sondern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Und die sucht damit nicht nach Schwarzsehern, sonder nach elektromagnetischen Störfeldern.

Damit ist die Gebührengerechtigkeit dahin - wer sich auskennt zahlt trotzdem nicht. Gerichtliche Durchsuchungen sind zu teuer und lohnen für 55DM(27Eur?) nicht.