content:2006:studium_mit_geld_zur_ck_garantie

Da war ich doch letzte Woche bei meinem Steuerberater, der mir den Tipp des Jahres gegeben hat.

Laut BFH-Urteil vom 20.7.06, VI R 26/05 können Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen Werbungskosten sein, wenn ein "erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang" vorliegt, d.h. "ein objektiver Zusammenhang mit dem [späteren] Beruf besteht und die Ausgaben subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden".

Im Klartext heißt das, dass man praktisch sämtliche Studienkosten von der Steuer absetzen kann. Selbst wenn man gerade keine Steuer zahlt, kann man sich das als Verlust gutschreiben lassen und zahlt es dann irgendwann weniger. Spätestens mit den Studiengebühren lohnt sich das richtig.

Die Steuererklärung kann man für die Jahre für die noch kein rechtskräftger Steuerbescheid vorliegt bis zurück ins Jahr 2002 abgeben. Ausgefüllt wird das Hauptformular und die Anlage N.

Meine Mutter hat mir aufgelistet, was ich da alles geltend machen könnte: <blockquote>- Fahrtkosten: ca 170 Studientage/Jahr mit 30ct pro Entfernungskilometer - Studentenwerk und Verwaltungsgebühr - Abschreibung vom PC's […] - Ausgaben für Fachbücher - Papier,Kopien etc ohne Belege pauschel 60 Eur - 1/2 der Internetgebühren - was so anfällt wegen des Studiums mit Beleg</blockquote>

Ehrlich gesagt glaube ich dass davon nicht alles durchgeht, aber das meiste sollte. Außerdem bin ich ja nicht der Steuerberater. Lohnen tut es sich auf jeden Fall. Und am Besten der Steuererklärung ne Kopie des Urteils beilegen.. Finanzämter sind glaube ich nicht immer auf dem aktuellen Stand.

Wenn ich mal Zeit habe werde ich das Ganze mal genauer zusammenschreiben. Bis dahin bei Fragen -&gt; melden

Original vom 18.09.2006