content:2006:in_dubio_contra_reo

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Also langsam wird's dubios…

Da wurde eine Frau verurteilt, weil über ihr offenes WLAN Filesharing betrieben wurde. Das ist in etwa so als würde man das Studentenwerk verurteilen weil jemand mit einem Mensa-Messer eine Sachbeschädigung begangen hätte. Oder Eastpack zu verklagen, weil in deren Rucksäcken Waren aus Kaufhäusern gestohlen werden. Man hat die Täter zwar nicht erwischt, aber man konnte auf den Überwachungskameravideos eindeutig das Tatwerkzeug erkennen. Oder Leute zu verklagen weil auf ihrem Balkon im Erdgeschoss, auf der Straßenseite, Waffen oder Diebesgut liegt. Wenn es ned denen gehört hätten sie sich ja zumindest dagegen absichern müssen, dass jemand dort etwas hinlegt.

Wenn ich bedenke, dass die meisten Leute einfach zu blöd sind auch nur ihren PC zu sichern - wie sollen die sich dann auch noch mit WLAN-Sicherheit auskennen? Ich hatte gestern Nacht auf der Heimfahrt 2 Haltestellen weit nen Netzwerkdetektor an, bevor der Akku leer war: 6 WLANs, davon 2 gesicherte.

Und dann sollte die Frau ne Unterlassungserklärung für etwas abgeben, dass sie selbst mit Verschlüsselung nicht garantieren könnte weil diese einfach zu knacken ist - das würde an Dummheit grenzen. Aber der Frau wird nu nen Strick draus gedreht. Wenn man nicht einfach nach "Schema-F" ihren PC kassiert und den durchsucht hat (und damit bewiesen oder widerlegt hätte dass jemand mit Zugang zu deren PC der Täter ist) - wie will man sich dann ein Urteil erlauben? Oder hat man da nur kein belastendes Material gefunden? Als Beweis dafür, dass die Frau Filesharing betrieben hat (worauf die Unterlassungserklärung bestimmt abzielte) reicht ne IP an nem offenen WLAN meiner Meinung nach nicht - gerade weil es davon so viele gibt, weil es für die meisten auf technischer Ebene unverständlich ist das WLAN zu verschlüsseln ("des tut doch auch so"), und weil es meiner Meinung nach NICHT logisch ist, dass nen offenes WLAN von vornherein Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen (oder anderen "kriminellen" Aktivitäten) ist. Das wären Internetcafes doch auch. Oder Unternehmensnetzwerke mit Internetzugang. Oder jedes WEP-verschlüsstelte WLAN - weil das auch in kurzer Zeit geknackt ist (Und ich denke von den überhaupt verschlüsselten WLANs sind mindestens 80% WEP verschlüsselt).

Naja, Überwachungsstaat lässt grüßen.. wenn man schon den Täter ned auftreiben kann muss halt am nächsten ein Exempel statuiert werden.

Schöne neue Welt.

<blockquote heise.de>Zwar könne nicht sicher festgestellt werden, dass die Anschlussinhaberin oder ihr Sohn die Musikstücke in die Tauschbörse eingestellt hätten, durch Unklarheiten in der abgegebenen Eidesstattliche Versicherung sei dies aber auch nicht auszuschließen.

Die Frage sei jedoch nicht entscheidend: Gemäß § 1004 BGB habe die Anschlussinhaberin als Störer für Schutzrechtsverletzungen zu haften, wenn sie ihre Prüfungspflichten verletzt habe. Durch die Bereitstellung eines unverschlüsselten Funknetzes habe sie es Dritten ermöglicht, den Internetzugang zu nutzen und Rechtsverletzungen zu begehen. […] Zumutbar sei es auch, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man selbst nicht in der Lage sei, sein Heim-Funknetz abzusichern. Die Wiederholungsgefahr hätte nach Ansicht der Richter nur ausgeschlossen werden können, wenn die Anschlussinhaberin eine unbefristete, vorbehaltlose und hinreichend strafbewehrte Unterlassungsaufforderung abgegeben hätte.</blockquote>

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Original vom 08.09.2006