content:2007:filesharingterroristen

Da habe ich eben das hier über den Entwurf fürs Gesetz zur Online-Durchsuchung gelesen.

Nämlich dass entgegen der Beteuerungen von Schäuble und Co doch nicht unbedingt nen Richter zustimmen muss. Und „dass auch Daten unverdächtiger Personen durchsucht werden können, sofern sie einen Computer mitbenutzen oder in einem Netzwerk zusammenhängen.“

Bei der Frage was das für einen Sinn haben soll, vollkommen Unverdächtige zu durchsuchen, (Die ja, wenn sie unverdächtig sind, NICHT DAS GERINGSTE mit irgendeinem Verbrechen zu tun haben) ist mir eben die Erleuchtung gekommen. Für mich klingt das nach einem neuen Anti-Filesharing Gesetz im Auftrag der Content-Industrie. Weil Terror ist zwar als Totschlag-Begründung ziemlich toll, aber für sowas irgendwie nen unsinniges Einsatzfeld mit sehr geringer Erfolgswahscheinlichkeit.

Original vom 05.09.2007